Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung und Beihilfestellen
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie ob und in welchem Umfang Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin übernommen werden. Lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Die Versicherungen, Beihilfen bzw. andere Träger sind u.U. nicht verpflichtet, die entstehenden Behandlungskosten zu erstatten. Weiterhin ist es möglich, dass sich eine Kostenzusage nur auf Teilbeträge beziehen kann. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Paartherapien, Coaching und Beratungsangebote werden nicht von den Kassen übernommen. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Sie können natürlich auch die Therapie selbst bezahlen. Hier gilt ebenso die Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“, die, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, in der Regel von der Steuer nach § 33 EStG absetzbar sind.
Bei weiteren Fragen berate ich Sie gern.